Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden und 15 Prozent der Anschaffungskosten (ohne Umsatzsteuer) übersteigen. Diese Aufwendungen sind nicht sofort abzugsfähig, sondern müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Stand: April 2023
Mehr dazu im Beitrag Mieterabfindungen – Sofortaufwand aus V+V.
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