Frage

Wann beginnen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des EStG?

Maßgeblich ist der Beginn der Baumaßnahmen, der durch die Stellung des Bauantrags oder – bei baugenehmigungsfreien Vorhaben – durch die Einreichung der Bauunterlagen markiert wird (§ 52 Abs. 16 Satz 8 EStG i.d.F. des StÄndG 2003). Aufwendungen, die zeitlich vor diesem Stichtag anfallen, sind in der Regel nicht den Modernisierungsmaßnahmen zuzurechnen.

Stand: April 2023

Mehr dazu im Beitrag Mieterabfindungen – Sofortaufwand aus V+V.

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