Nach dem Vorschlag der Bundesarbeitsministerin soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2017 von derzeit 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent gesenkt werden. Der entsprechende Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 geht in Kürze in die Ressortabstimmung.
Stand: Juni 2016
Mehr dazu im Beitrag Künstlersozialversicherung: Arbeitsministerin Nahles schlägt Senkung des Abgabesatzes von 5,2 auf 4,8% vor.
Verwandte Fragen
Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage von Unternehmen und Verwertern erhoben, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz wird jährlich per Verordnung neu festgelegt.
Wie wird die Künstlersozialversicherung finanziert?
Selbständige Künstler und Publizisten tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte wird zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe der verwertenden Unternehmen finanziert. Abgedeckt sind die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für derzeit rund 180.000 Pflichtversicherte.
Warum konnte der Künstlersozialabgabesatz gesenkt werden?
Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes führte zu mehr Ehrlichkeit und Transparenz bei Abgabeerhebung und Betriebsprüfungen. Dadurch ergaben sich 2015 rund 30 Mio. Euro zusätzliche Einnahmen, und über 30.000 Unternehmen kommen zusätzlich ihrer Abgabepflicht nach. Die breitere Lastenverteilung ermöglicht die Absenkung des Satzes um 0,4 Prozentpunkte.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Künstlersozialabgabepflicht?
Die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse prüfen die Einhaltung der Abgabepflicht in den Unternehmen. Ziel ist eine gerechte Lastenverteilung zwischen den abgabepflichtigen Unternehmen und eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse.