Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles lud viele Vertreter aus Kultur, Verbänden, Politik, etc. zur Zukundtswerkstatt Künstlersozialversicherung in die Bildhauerwerkstatt des Kulturwerks vom Berufsverband Bildender Künstler, Berlin, ein.
Am 14.06.2016 kamen dazu ca. 100 Gäste, für die es um die Herausforderungen für die Künstlersozialversicherung ging, die sich aus den Veränderungen in einer zunehmend vernetzten, globalisierten und durch den digitalen Wandel geprägten Arbeitswelt in der Kultur- und Kreativwirtschaft ergeben.
Nahles sagte auf der Veranstaltung, sie habe im Verordnungsentwurf eine Absenkung des Abgabesatzes zur Künstlersozialversicherung von aktuell 5,2 auf 4,8 Prozent für 2017 vorgeschlagen.
Der Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 geht in Kürze in die Ressortabstimmung.
Hintergrund:
Die Künstlersozialversicherung
Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.
Die Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage von den Unternehmen bzw. Verwertern künstlerischer und kultureller Leistungen erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr per Verordnung festgelegt. Er beträgt derzeit 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Das zu Beginn dieser Legislaturperiode verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes führte über mehr Ehrlichkeit und Transparenz bei der Abgabeerhebung und bei Betriebsprüfungen zu zusätzlichen Einnahmen von rund 30 Mio. Euro im Jahr 2015. Über 30.000 Unternehmen kommen jetzt zusätzlich ihrer Abgabepflicht nach. Das ist eine Steigerung von fast 20 Prozent. Die Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse sorgen für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und so für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse. Im Ergebnis kann der Abgabesatz für 2017 um 0,4 Punkte auf 4,8 Prozent abgesenkt werden.
Quelle: BMAS, http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/kuenstlersozialversicherung-in-digitaler-welt.html
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie hoch soll der Künstlersozialabgabesatz 2017 sein?
Nach dem Vorschlag der Bundesarbeitsministerin soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2017 von derzeit 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent gesenkt werden. Der entsprechende Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 geht in Kürze in die Ressortabstimmung.
Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage von Unternehmen und Verwertern erhoben, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz wird jährlich per Verordnung neu festgelegt.
Wie wird die Künstlersozialversicherung finanziert?
Selbständige Künstler und Publizisten tragen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge selbst. Die andere Hälfte wird zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe der verwertenden Unternehmen finanziert. Abgedeckt sind die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für derzeit rund 180.000 Pflichtversicherte.
Warum konnte der Künstlersozialabgabesatz gesenkt werden?
Das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes führte zu mehr Ehrlichkeit und Transparenz bei Abgabeerhebung und Betriebsprüfungen. Dadurch ergaben sich 2015 rund 30 Mio. Euro zusätzliche Einnahmen, und über 30.000 Unternehmen kommen zusätzlich ihrer Abgabepflicht nach. Die breitere Lastenverteilung ermöglicht die Absenkung des Satzes um 0,4 Prozentpunkte.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Künstlersozialabgabepflicht?
Die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse prüfen die Einhaltung der Abgabepflicht in den Unternehmen. Ziel ist eine gerechte Lastenverteilung zwischen den abgabepflichtigen Unternehmen und eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse.