Frage

Welche Besonderheiten gelten bei der Stundung der Erbschaftsteuer für Immobilien in Drittstaaten?

Für Grundbesitz in Drittstaaten wird die Stundung nur gewährt, wenn ein steuerlicher Informationsaustausch und die Beitreibung von Forderungen mit diesem Staat sichergestellt sind. Entfällt eine dieser Voraussetzungen, endet die Stundung unmittelbar. Das BMF soll hierzu eine regelmäßig aktualisierte Länderliste veröffentlichen.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Kleine Photovoltaikanlagen: Klarstellung zur Steuerbefreiung.

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