Frage

Bis zu welchem Betrag ist der vereinfachte Spendennachweis möglich?

Der vereinfachte Spendennachweis ist ab dem Jahressteuergesetz 2020 bis zu einem Betrag von 300,- EUR möglich (bisher 200,- EUR). In diesen Fällen genügt eine Kopie des Kontoauszugs als Nachweis gegenüber dem Finanzamt; eine separate Spendenbescheinigung ist nicht erforderlich.

Stand: Januar 2021

Mehr dazu im Beitrag Jahressteuergesetz 2020.

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