Hintergrund:
Das Finanzamt setzt den Zinssatz mit 0,5% pro Monat, also in Summe 6% pro Jahr, fest: Und das seit mehr als 50 Jahren. Allerdings wurden die Proteste gegen die hohen Zinsen immer lauter, da der Marktzinssatz wesentlich niedriger ist. Eine Klage gegen die hohen Nachzahlungszinsen wurde vor einiger Zeit bereits mit der Begründung abgewiesen, dass dafür auch die Erstattungen des Finanzamtes mit 6% verzinst werden.
Neue Klage anhängig:
Aktuell klagt ein Ehepaar aus NRW gegen die Zinsfestsetzungen der Steuerbescheide 2010 und 2011, da das Finanzamt für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2011 einige Monate brauchte und die Steuern für das Jahr 2010 erst im Januar 2016 endgültig festsetzte. Damit ergaben sich auch, verglichen mit dem derzeitigen Marktzins, aus Sicht der Kläger “zu hohe” Nachzahlungszinsen mit 6% pro Jahr. Das Ehepaar begründet die Klage unter anderem damit, dass sie selbst die langen Bearbeitungszeiten nicht zu verschulden hätten. Zudem sei der Zinssatz mit 6% unangemessen.
Hinweis für alle, bei denen Nachzahlungszinsen festgesetzt werden:
Legen auch Sie Einspruch gegen die Zinsfestsetzungen in Ihrem Steuerbescheid ein mit dem Hinweis auf das Musterverfahren beim Finanzgericht Münster, FG Münster, AZ 10 K 2472/16E und verweisen zusätzlich auf die BFH-Verfahren mit den Aktenzeichen BFH, AZ I R 77/15 und III R 10/16.
Sofern zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden wird, bekommen Sie dann automatisch die zu viel gezahlten Zinsen vom Finanzamt erstattet.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Zinssatz des Finanzamts bei Steuernachzahlungen?
Das Finanzamt setzt nach § 238 AO Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat fest, also 6% pro Jahr. Dieser Zinssatz gilt seit über 50 Jahren unverändert und wird sowohl bei Nachzahlungen als auch bei Erstattungen angewendet.
Warum gilt der Zinssatz von 6% pro Jahr als zu hoch?
Der Marktzinssatz liegt seit Jahren deutlich unter 6%, sodass die Nachzahlungszinsen im Vergleich unangemessen hoch erscheinen. Steuerpflichtige argumentieren zudem, dass sie lange Bearbeitungszeiten der Finanzämter nicht zu verantworten haben und dadurch hohe Zinsbelastungen entstehen.
Welche Musterverfahren laufen gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen?
Beim Finanzgericht Münster ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 K 2472/16E anhängig. Zusätzlich sind beim Bundesfinanzhof Verfahren unter den Aktenzeichen I R 77/15 und III R 10/16 anhängig.
Wie kann man sich gegen zu hohe Nachzahlungszinsen im Steuerbescheid wehren?
Betroffene sollten innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch gegen die Zinsfestsetzung im Steuerbescheid einlegen und auf die laufenden Musterverfahren beim FG Münster (10 K 2472/16E) sowie beim BFH (I R 77/15 und III R 10/16) verweisen. Damit bleibt der Bescheid in diesem Punkt offen.
Was passiert bei einem positiven Ausgang der Musterverfahren zur Zinshöhe?
Wird zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, erhalten alle, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben, die zu viel gezahlten Zinsen automatisch vom Finanzamt erstattet. Ohne Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig und eine Erstattung ist nicht möglich.