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Internationales: EU-Mittel ab 2013 schneller und leichter verfügbar

Ab dem 01. Januar 2013 werden EU-Mittel für Unternehmen, Städte, Gemeinden, Wissenschaftler und Studierende aufgrund der neuen Haushaltsordnung dank vereinfachter Verfahren leichter zugänglich. Die neue Haushaltsordnung (nach der förmlichen Annahme

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Zentraleuropa auf dem Globus. Region der unbegrenzten Möglichkeiten

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Ab dem 01. Januar 2013 werden EU-Mittel für Unternehmen, Städte, Gemeinden, Wissenschaftler und Studierende aufgrund der neuen Haushaltsordnung dank vereinfachter Verfahren leichter zugänglich. Die neue Haushaltsordnung (nach der förmlichen Annahme am 25.10.2012 und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die neue Haushaltsordnung am 27.12.2012 in Kraft) enthält Verbesserungen für Empfänger von EU-Mitteln. Laut der Europäischen Kommission können kleinere Summen bald einfacher pauschal abgerechnet werden, denn dann müssen z.B. nicht bei jedem Antrag dieselben Angaben neu eingetragen werden. Weiterhin werden Online-Anwendungen und viele andere Neuerungen eingeführt, was nebenbei noch den Verwaltungsaufwand verringern wird. Auch der Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und dem Abschluss der Finanzhilfevereinbarung wird verkürzt, ebenso die Zahlungsfristen. Empfänger von EU-Mitteln werden ab 2013 nicht mehr verpflichtet sein, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Werden Zinsen erwirtschaftet, müssen diese nicht in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Damit wurde ein wichtiges Problem behoben, das von Finanzhilfeempfängern und vornehmlich Vertretern aus den Bereichen Forschung und NGO thematisiert wurde. Die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei im Rahmen von Prüfungen festgestellten Unregelmäßigkeiten seitens der Empfänger wurden ebenfalls erweitert: Zur Abschreckung veröffentlicht die Kommission künftig Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wann tritt die neue EU-Haushaltsordnung in Kraft?

    Die neue EU-Haushaltsordnung wurde am 25.10.2012 förmlich angenommen und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 27.12.2012 in Kraft. Die praktischen Verbesserungen für Empfänger von EU-Mitteln greifen ab dem 01.01.2013.

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  • Welche Vereinfachungen gelten ab 2013 bei der Beantragung von EU-Mitteln?

    Kleinere Summen können künftig pauschal abgerechnet werden, sodass nicht bei jedem Antrag dieselben Angaben neu eingetragen werden müssen. Zusätzlich werden Online-Anwendungen eingeführt, der Verwaltungsaufwand sinkt und die Zeitspanne zwischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Abschluss der Finanzhilfevereinbarung und Zahlung wird verkürzt.

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  • Müssen Empfänger von EU-Mitteln weiterhin zinstragende Bankkonten führen?

    Nein, ab 2013 entfällt die Pflicht, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Erwirtschaftete Zinsen müssen nicht mehr in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Damit wurde eine langjährige Forderung insbesondere aus Forschung und NGO-Bereich umgesetzt.

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  • Wer profitiert von den vereinfachten EU-Förderverfahren ab 2013?

    Profitieren werden Unternehmen, Städte und Gemeinden, Wissenschaftler sowie Studierende. Sie erhalten leichteren Zugang zu EU-Mitteln durch weniger Bürokratie, kürzere Bearbeitungszeiten und vereinfachte Abrechnungsmodalitäten.

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  • Welche Folgen drohen bei missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern?

    Die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden erweitert. Zur Abschreckung wird die Europäische Kommission Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern künftig öffentlich bekannt machen.

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