Die bisherige Bezeichnung Rettungsassistent/Rettungsassistentin wird durch die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin abgelöst. Damit verbunden sind eine verlängerte Ausbildungsdauer und höhere fachliche Anforderungen.
Stand: Dezember 2013
Mehr dazu im Beitrag Heilberufe in Deutschland: Was sich 2014 tut..
Verwandte Fragen
Welche Neuerungen bringt das Notfallsanitätergesetz 2014?
Das Gesetz ersetzt den bisherigen Beruf des Rettungsassistenten durch den Notfallsanitäter bzw. die Notfallsanitäterin. Die Ausbildung wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem besteht erstmals ein Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.
Wie werden im Ausland erworbene ärztliche Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt?
Für die Anerkennung gelten bundeseinheitliche Vorgaben in den Heilberufen des Bundes. Die Prüfungen umfassen unter anderem eine Patientenvorstellung, um praktische Kompetenzen zu überprüfen. Die Bundesländer prüfen zudem die notwendigen Sprachkenntnisse, ohne dass ein formaler Sprachtest vorgeschrieben ist.
Wie ändert sich der Ablauf der Ärztlichen Prüfung durch die neue Approbationsordnung?
Der schriftliche Teil des bisherigen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird inhaltlich unverändert vor das Praktische Jahr verlegt. Die Prüfungsteile werden zu eigenständigen Abschnitten umgestaltet. Nach dem Praktischen Jahr absolvieren Studierende den mündlich-praktischen Teil als neuen Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
Welche Rolle spielen praktische Kompetenzen bei der Anerkennung ausländischer Heilberufe?
Im Anerkennungsverfahren wird besonderer Wert auf die Überprüfung praktischer Kompetenzen gelegt. So beinhalten die Prüfungen beispielsweise eine Patientenvorstellung. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufsangehörige aus dem Ausland die fachlichen Anforderungen für die Berufsausübung in Deutschland erfüllen.