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Heilberufe in Deutschland: Was sich 2014 tut.

Auch in den Heilberufen wird sich im Jahr 2014 einiges tun. Zum einen wird der Beruf der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäterin eingeführt, den die bisherige Ausbildung zum Rettungsassistenten modernisiert. Zum anderen gibt es Änderungen bei der Erteilung und Verlängerungen von Berufserlaubnissen in den Heilberufen, was vor allem Ärztinnen und Ärzte betrifft. Hier werden etwa bundeseinheitliche Vorgaben zur Anerkennung der Berufsqualifikation, die im Ausland erworben wurden, geschaffen.

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steffen_partner-heilberufeDas Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin/ des Notfallsanitäters

modernisiert die Ausbildung zum (bisherigen) Rettungsassistenten:

  • Einführung einer Berufsbezeichnung: „Notfallsanitäter/ Notfallsanitäterin“
  • Ausbildungsdauer drei Jahre statt zwei Jahre
  • Anspruch auf Ausbildungsvergütung

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in den Heilberufen des Bundes

  • Betrifft Ärztinnen und Ärzte (sowie Angehörige anderer Heilberufe), die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und ihren Beruf in Deutschland ausüben wollen
  • Bundeseinheitliche Vorgaben für die Anerkennungsverfahren
  • Prüfungen beinhalten z.B. Patientenvorstellung, weil besonderer Wert auf die Überprüfung der praktischen Kompetenzen gelegt werden soll
  • Überprüfung der Bundesländer auf notwendige Sprachkenntnisse (kein Sprachtest)
  • Artikel vier in der Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
  • Schriftlicher Teil des bisherigen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird – unter Beibehaltung von Inhalt und Aufbau dieser Prüfung – vor das Praktische Jahr verlegt
  • Zudem werden die Prüfungsteile des bisherigen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zu eigenständigen Abschnitten der Ärztlichen Prüfung ausgestaltet.
  • Nach der praktischen Ausbildung im Praktischen Jahr absolvieren die Studierenden damit den mündlich-praktischen Teil des bisherigen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung als neuen Dritten Abschnitt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Welche Neuerungen bringt das Notfallsanitätergesetz 2014?

    Das Gesetz ersetzt den bisherigen Beruf des Rettungsassistenten durch den Notfallsanitäter bzw. die Notfallsanitäterin. Die Ausbildung wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem besteht erstmals ein Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.

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  • Wie werden im Ausland erworbene ärztliche Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt?

    Für die Anerkennung gelten bundeseinheitliche Vorgaben in den Heilberufen des Bundes. Die Prüfungen umfassen unter anderem eine Patientenvorstellung, um praktische Kompetenzen zu überprüfen. Die Bundesländer prüfen zudem die notwendigen Sprachkenntnisse, ohne dass ein formaler Sprachtest vorgeschrieben ist.

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  • Wie ändert sich der Ablauf der Ärztlichen Prüfung durch die neue Approbationsordnung?

    Der schriftliche Teil des bisherigen Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird inhaltlich unverändert vor das Praktische Jahr verlegt. Die Prüfungsteile werden zu eigenständigen Abschnitten umgestaltet. Nach dem Praktischen Jahr absolvieren Studierende den mündlich-praktischen Teil als neuen Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

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  • Welche Berufsbezeichnung gilt nach dem neuen Notfallsanitätergesetz?

    Die bisherige Bezeichnung Rettungsassistent/Rettungsassistentin wird durch die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin abgelöst. Damit verbunden sind eine verlängerte Ausbildungsdauer und höhere fachliche Anforderungen.

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  • Welche Rolle spielen praktische Kompetenzen bei der Anerkennung ausländischer Heilberufe?

    Im Anerkennungsverfahren wird besonderer Wert auf die Überprüfung praktischer Kompetenzen gelegt. So beinhalten die Prüfungen beispielsweise eine Patientenvorstellung. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufsangehörige aus dem Ausland die fachlichen Anforderungen für die Berufsausübung in Deutschland erfüllen.

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