Frage

Welche Kosten sind beim häuslichen Arbeitszimmer absetzbar und wie werden sie aufgeteilt?

Absetzbar sind anteilig Miete, Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas), Reinigungskosten, Versicherungen, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Grundsteuer, Gebäude-AfA sowie Finanzierungszinsen. Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Quadratmeter des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche. Kosten, die ausschließlich das Arbeitszimmer betreffen (z. B. Tapeten, Teppiche, Vorhänge), sind voll abziehbar. Arbeitsmittel fallen nicht unter die Raumkosten und werden bis 800 € (GWG) sofort oder darüber über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Stand: November 2021

Mehr dazu im Beitrag Häusliches Arbeitszimmer.

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