Frage

Warum hält der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof sieht in der Einheitsbewertung des Grundvermögens einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 GG. Nach seiner Auffassung ist die Grundsteuer spätestens ab dem 01.01.2008 verfassungswidrig, da die veralteten Werte zu ungleichmäßiger Besteuerung vergleichbarer Grundstücke führen.

Stand: März 2018

Mehr dazu im Beitrag Grundsteuer verfassungsgemäß? Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 10.04.2018!.

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