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Erbschaft- und Schenkungsteuer, "Interview mit Anke Büker"

Gewusst wie, das Magazin, bittet im August 2008 Steffen & Partner um ein Interview zum Thema Erben und Schenken. Den Interviewtermin hat Anke Büker, Steuerberaterin und Partnerin unseres Hauses wahrgenommen, was sie gesagt hat, können Sie hier lesen. Aber an dieser Stelle sei nochmals eindrücklich erwähnt: Wenn Sie keine rechtzeitigen und fachlich korrekten Regelungen treffen, kann es für Sie viel teurer werden, als Sie denken. Auch, wenn Sie über dieses Thema nicht gerne sprechen.

1 Min LesezeitAktualisiert: 2016-01-27

“Immer wieder wird angenommen, dass man durch eine Schenkung vor dem Eintritt des Erbfalls in jedem Falle die persönlichen Freibeträge doppelt. Tatsächlich gilt dies nur, wenn zwischen der Schenkung und dem Erbfall mehr als 10 Jahre vergangen sind.” Diese Antwort zum Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer und viele mehr gibt Anke Büker, Steuerberaterin und Partnerin in unserer Unternehmensgruppe, im gleichnamigen Artikel in der Zeitung”Gewusst wie” im August 2008. Gewusst wie bei diesem Thema heißt vor allem eines: Bringen Sie Ihre Regelungen rechtzeitig und mit fachlicher Hilfe auf den Weg. Alles andere wird in der Regel viel teurer, als Sie sich das heute vorstellen können. Als kleine Einführung können Sie den nachstehenden Artikel lesen. Für Ihre Fragen sprechen Sie uns gerne und jederzeit an. [wpfilebase tag=file id=21 /]

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Verdoppeln sich die Freibeträge bei Schenkung vor dem Erbfall automatisch?

    Nein, die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verdoppeln sich nicht automatisch durch eine vorgezogene Schenkung. Eine doppelte Nutzung der Freibeträge ist nur möglich, wenn zwischen der Schenkung und dem späteren Erbfall mehr als 10 Jahre liegen. Liegt der Zeitraum darunter, werden frühere Schenkungen mit dem Erbfall zusammengerechnet.

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  • Welche 10-Jahres-Frist gilt bei der Schenkungsteuer?

    Innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren werden mehrere Zuwendungen zwischen denselben Personen für die Berechnung der Schenkung- und Erbschaftsteuer zusammengerechnet. Der persönliche Freibetrag steht insgesamt nur einmal pro 10-Jahres-Zeitraum zur Verfügung. Erst nach Ablauf dieser Frist lebt der Freibetrag erneut auf und kann ein zweites Mal genutzt werden.

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  • Warum sollte die Nachfolgeplanung frühzeitig erfolgen?

    Eine rechtzeitige Gestaltung der vermögensrechtlichen Nachfolge ermöglicht es, Freibeträge mehrfach auszuschöpfen und steuerliche Vorteile gezielt zu nutzen. Wer zu spät plant, verliert insbesondere die Möglichkeit, die 10-Jahres-Frist für die erneute Nutzung der Freibeträge auszuschöpfen. Eine nachträgliche Korrektur ist meist deutlich teurer als eine vorausschauende Beratung.

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  • Wann ist fachliche Beratung bei Schenkungen und Erbschaften sinnvoll?

    Fachliche Beratung ist bereits bei der Planung von Vermögensübertragungen sinnvoll, also lange vor dem Erbfall. Steuerberater können Schenkungsstrategien, Freibetragsnutzung und die Wahl der Steuerklasse optimal abstimmen. Ohne professionelle Begleitung drohen vermeidbare steuerliche Belastungen, die die Gestaltungskosten meist deutlich übersteigen.

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