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Gesunde Fortbewegung wird endlich gewürdigt!

Und noch etwas ganz Aktuelles zum Ende der Winterzeit, nachdem sich das Schnee- und Matschwetter verabschiedet. Die obersten Behörden der Länder haben aktuell am 23.11.2012 einen Steuererlass verabschiedet, der nun

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steffen_partner-fahrradUnd noch etwas ganz Aktuelles zum Ende der Winterzeit, nachdem sich das Schnee- und Matschwetter verabschiedet. Die obersten Behörden der Länder haben aktuell am 23.11.2012 einen Steuererlass verabschiedet, der nun den Fahrrädern (darunter fallen auch Elektro-Fahrräder), dieselbe Privilegierung einräumt wie den Dienst-PKW. Hintergrund: Bei Dienstwagen ist es so, dass der Arbeitgeber z.B. Leasing-Rate, Versicherung, Benzin, Reparaturen, etc. zahlt. Dem Arbeitnehmer werden Privatfahrten gestattet, dafür muss er aber den sogenannten „geldwerten Vorteil“ versteuern. Wenn die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte dann nicht sehr weit entfernt sind, kann der Arbeitnehmer einen nagelneuen Mittelklassewagen inklusive aller laufenden Kosten z.B. zum Schnäppchenpreis von z.B. 200,– EUR pro Monat erhalten. Macht der Arbeitgeber mit, kann sich der Arbeitnehmer nun auch ein vergünstigtes Firmenrad zulegen. Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern nämlich ein tolles Fahrrad spendieren, die dieses ab sofort ganz legal privat nutzen dürfen. Sie können die Winterzeit also für Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber nutzen, und sich dann vielleicht schon zu Beginn der Frühlingszeit über Ihren neuen Flitzer freuen. Erwähnenswert ist dabei, dass es keine Rolle spielt, ob der Arbeitnehmer das Rad tatsächlich als Dienstrad, z.B. für Fahrten zu Kunden, nutzt. Sie als Arbeitnehmer kostet das Ganze z.B. kaum mehr als 10,– EUR pro Monat, nimmt man ein Luxus-Elektrofahrrad für ca. 3.000,– EUR. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht so spendabel sein, können Sie trotzdem dank der Neuregelung sparen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise ein neues E-Bike über die Firma leasen, ohne dass es ihn einen Cent kostet. Die Leasingrate wird in dem Fall direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers im Rahmen der Gehaltsumwandlung einbehalten (wie bisher auch bei PKW, die der Arbeitnehmer selbst zahlt). Sie als Arbeitnehmer profitieren in dem Fall dann von der niedrigeren Steuer.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie werden Dienstfahrräder seit dem Erlass vom 23.11.2012 steuerlich behandelt?

    Mit dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.11.2012 werden Fahrräder und Elektrofahrräder steuerlich wie Dienstwagen behandelt. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist analog zur 1-%-Regelung 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.

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  • Muss das Dienstfahrrad tatsächlich beruflich genutzt werden?

    Nein, für die steuerliche Privilegierung ist es unerheblich, ob das Fahrrad tatsächlich für berufliche Fahrten (z. B. Kundenbesuche) genutzt wird. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Rad überlässt und auch eine private Nutzung gestattet ist.

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  • Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung beim Dienstrad-Leasing?

    Der Arbeitgeber least das Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten (Entgeltumwandlung), sodass dem Arbeitgeber keine Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer reduziert sein zu versteuerndes Einkommen und profitiert dadurch von einer geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast.

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  • Welche Fahrradtypen fallen unter die Dienstwagen-Privilegierung?

    Erfasst sind sowohl klassische Fahrräder als auch Elektrofahrräder (Pedelecs). Hochwertige E-Bikes mit einem Listenpreis von beispielsweise 3.000 EUR können dadurch für den Arbeitnehmer effektiv nur rund 10 EUR Nettokosten pro Monat verursachen, wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt.

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  • Welche Vorteile hat ein Dienstrad für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

    Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern eine attraktive, gesundheitsfördernde Zusatzleistung anbieten, ohne dass beim Leasing-Modell eigene Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer erhält ein Fahrrad zu deutlich vergünstigten Konditionen, da nur der geldwerte Vorteil von 1 % des Listenpreises monatlich zu versteuern ist – unabhängig davon, ob das Rad dienstlich oder privat genutzt wird.

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