Ja, das KöMoG sieht keine Mindestverweildauer vor. Über einen Rücktrittsantrag kann die Gesellschaft in die ursprüngliche transparente Besteuerung zurückkehren. Der Antrag muss ebenfalls mindestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres beim Finanzamt gestellt werden.
Stand: Juli 2021
Mehr dazu im Beitrag Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) – Option für Personengesellschaften.
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