Frage

Wie definiert der BFH eine vollzeitige Bildungsmaßnahme?

Nach Definition des BFH liegt eine vollzeitige Bildungsmaßnahme bzw. ein Vollzeitstudium nur dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige dieser vollumfänglich widmen muss. Ist ein Studium gerade darauf ausgerichtet, neben einer Erwerbstätigkeit oder mit reduziertem Aufwand absolviert zu werden, fehlt es an dieser Voraussetzung.

Stand: Juni 2022

Mehr dazu im Beitrag Erste Tätigkeitsstätte bei Fernstudium.

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