Frage

Welche Fahrtkosten können bei einem Teilzeit-Fernstudium steuerlich angesetzt werden?

Da die Fernuniversität bei einem Teilzeitstudium nach Auffassung des Niedersächsischen FG nicht erste Tätigkeitsstätte ist, können Fahrten zur Hochschule nach Reisekostengrundsätzen mit den tatsächlichen Kosten bzw. 0,30 € je gefahrenem Kilometer angesetzt werden. Eine Begrenzung auf die Entfernungspauschale erfolgt nicht.

Stand: Juni 2022

Mehr dazu im Beitrag Erste Tätigkeitsstätte bei Fernstudium.

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