Frage

Ist die Rechtsfrage zum Fernstudium als erste Tätigkeitsstätte endgültig geklärt?

Nein, die endgültige Klärung steht noch aus. Gegen das Urteil des Niedersächsischen FG ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig, dessen Entscheidung abzuwarten bleibt. Betroffene sollten entsprechende Steuerbescheide gegebenenfalls offenhalten.

Stand: Juni 2022

Mehr dazu im Beitrag Erste Tätigkeitsstätte bei Fernstudium.

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