Die Höhe des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission festgelegt, die aus einem Vorsitzenden, je drei Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie zwei beratenden Wissenschaftlern besteht. Die Kommission überprüft und beschließt die Anpassung alle zwei Jahre.
Stand: Juni 2016
Mehr dazu im Beitrag Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 €.
Verwandte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2017?
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2017 von 8,50 € auf 8,84 € brutto pro Stunde angehoben. Diese Erhöhung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland.
Woran orientiert sich die Anpassung des Mindestlohns?
Die Anpassung orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung, also an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Der Kommission steht daneben ein eigener Entscheidungsspielraum zu.
Warum müssen Arbeitsverträge bei Minijobs angepasst werden?
Bei geringfügig Beschäftigten ist eine Vertragsanpassung erforderlich, damit durch den höheren Stundenlohn die Geringfügigkeitsgrenze (Verdienstgrenze des Minijobs) nicht überschritten wird. In der Regel muss die vereinbarte monatliche Arbeitszeit reduziert werden, um den Status als Minijob zu erhalten.
Wie oft wird der gesetzliche Mindestlohn überprüft und angepasst?
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch die Mindestlohnkommission überprüft und neu festgesetzt. Die erste Anpassung nach Einführung erfolgte zum 01.01.2017.