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Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 €

Am 28.06.2016 hat die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einstimmig beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn Anfang 2017 von zurzeit € 8,50 auf € 8,84 erhöht wird. Erhöhung des Mindestlohns Nach

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Am 28.06.2016 hat die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einstimmig beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn Anfang 2017 von zurzeit € 8,50 auf € 8,84 erhöht wird.

Erhöhung des Mindestlohns

Nach zwei Jahren Bestehen des gesetzlichen Mindestlohns wird dieser nun auf € 8,84 erhöht. Die Mindestlohnkommission, die aus einem Vorsitzenden, je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratenden Wissenschaftlern besteht, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Die Höhe der Anpassung orientiert sich laut Vorsitzendem der Kommission, Herrn Jan Zilius, an der Tarifentwicklung, also an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Selbstverständlich steht der Kommission auch noch eigener Entscheidungsspielraum zur Verfügung.
Festzuhalten bleibt also, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland ab dem Jahr 2017 einen gesetzlichen Mindestlohn von € 8,84 erhalten muss.

Anpassung der Arbeitsverträge

Für viele Arbeitgeber ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mit enormen Arbeitsaufwand verbunden. Gerade bei der Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten sind Vertragsanpassungen unverzichtbar, damit die Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschritten werden.

Bei der Umsetzung der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und bei allen anderen Fragen rund um das Arbeitsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte selbstverständlich jederzeit zur Seite. Bitte sprechen Sie diesbezüglich Frau Kerstin Steffen, Fachanwältin für Arbeitsrecht, an.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab 2017?

    Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2017 von 8,50 € auf 8,84 € brutto pro Stunde angehoben. Diese Erhöhung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland.

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  • Wer legt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns fest?

    Die Höhe des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission festgelegt, die aus einem Vorsitzenden, je drei Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie zwei beratenden Wissenschaftlern besteht. Die Kommission überprüft und beschließt die Anpassung alle zwei Jahre.

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  • Woran orientiert sich die Anpassung des Mindestlohns?

    Die Anpassung orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung, also an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Der Kommission steht daneben ein eigener Entscheidungsspielraum zu.

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  • Warum müssen Arbeitsverträge bei Minijobs angepasst werden?

    Bei geringfügig Beschäftigten ist eine Vertragsanpassung erforderlich, damit durch den höheren Stundenlohn die Geringfügigkeitsgrenze (Verdienstgrenze des Minijobs) nicht überschritten wird. In der Regel muss die vereinbarte monatliche Arbeitszeit reduziert werden, um den Status als Minijob zu erhalten.

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  • Wie oft wird der gesetzliche Mindestlohn überprüft und angepasst?

    Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch die Mindestlohnkommission überprüft und neu festgesetzt. Die erste Anpassung nach Einführung erfolgte zum 01.01.2017.

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