Die Höhe des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission festgelegt, die aus einem Vorsitzenden, je drei Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie zwei beratenden Wissenschaftlern besteht. Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre und orientiert sich an der Tarifentwicklung, wobei der Kommission ein eigener Entscheidungsspielraum bleibt.
Stand: Juli 2016
Mehr dazu im Beitrag Erhöhung des Mindestlohns ab dem 01.01.2017.
Verwandte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2017?
Ab dem 01.01.2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 8,50 € auf 8,84 € brutto pro Stunde. Diese Erhöhung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland.
Warum müssen Arbeitsverträge bei der Mindestlohnerhöhung angepasst werden?
Durch die Anhebung des Stundenlohns auf 8,84 € können bestehende Arbeitsverträge zu einer Überschreitung von Entgeltgrenzen führen. Besonders bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs) sind Vertragsanpassungen, etwa eine Reduzierung der Arbeitsstunden, unverzichtbar, damit die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € monatlich nicht überschritten wird.
In welchem Turnus wird der gesetzliche Mindestlohn angepasst?
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch die Mindestlohnkommission überprüft und neu festgelegt. Die erste Anpassung nach Einführung im Jahr 2015 erfolgte zum 01.01.2017.