Am 28.06.2016 hat die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einstimmig beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn Anfang 2017 von zurzeit € 8,50 auf € 8,84 erhöht wird.
Erhöhung auf 8,84 €
Nach zwei Jahren Bestehen des gesetzlichen Mindestlohns wird dieser nun auf € 8,84 erhöht. Die Mindestlohnkommission, die aus einem Vorsitzenden, je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratenden Wissenschaftlern besteht, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Die Höhe der Anpassung orientiert sich laut Vorsitzendem der Kommission, Herrn Jan Zilius, an der Tarifentwicklung, also an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Selbstverständlich steht der Kommission auch noch eigener Entscheidungsspielraum zur Verfügung.
Festzuhalten bleibt also, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland ab dem Jahr 2017 einen gesetzlichen Mindestlohn von € 8,84 erhalten muss.
Anpassung der Arbeitsverträge erforderlich
Für viele Arbeitgeber ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns mit enormen Arbeitsaufwand verbunden. Gerade bei der Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten sind Vertragsanpassungen unverzichtbar, damit die Geringfügigkeitsgrenzen nicht überschritten werden.
Bei der Umsetzung der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und bei allen anderen Fragen rund um das Arbeitsrecht stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Seite.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2017?
Ab dem 01.01.2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 8,50 € auf 8,84 € brutto pro Stunde. Diese Erhöhung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland.
Wer legt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns fest?
Die Höhe des Mindestlohns wird von der Mindestlohnkommission festgelegt, die aus einem Vorsitzenden, je drei Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgeber sowie zwei beratenden Wissenschaftlern besteht. Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre und orientiert sich an der Tarifentwicklung, wobei der Kommission ein eigener Entscheidungsspielraum bleibt.
Warum müssen Arbeitsverträge bei der Mindestlohnerhöhung angepasst werden?
Durch die Anhebung des Stundenlohns auf 8,84 € können bestehende Arbeitsverträge zu einer Überschreitung von Entgeltgrenzen führen. Besonders bei geringfügig Beschäftigten (Minijobs) sind Vertragsanpassungen, etwa eine Reduzierung der Arbeitsstunden, unverzichtbar, damit die Geringfügigkeitsgrenze von 450 € monatlich nicht überschritten wird.
In welchem Turnus wird der gesetzliche Mindestlohn angepasst?
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre durch die Mindestlohnkommission überprüft und neu festgelegt. Die erste Anpassung nach Einführung im Jahr 2015 erfolgte zum 01.01.2017.