Der Grundfreibetrag wird für 2022 ein zweites Mal angehoben, und zwar von ursprünglich geplanten 9.984 € auf 10.347 €. Zum Vergleich lag er 2021 noch bei 9.744 €. Ziel ist insbesondere die Entlastung niedriger Einkommensgruppen.
Stand: März 2022
Mehr dazu im Beitrag Entwurf Steuerentlastungsgesetz 2022.
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