Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Kinderfreibetrag zu niedrig angesetzt war, hätten viele Eltern in den betroffenen Jahren zu viel Einkommensteuer gezahlt. In diesem Fall können sie mit einer automatischen Steuererstattung rechnen, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
Stand: Dezember 2016
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Verwandte Fragen
Warum wurde der Kinderfreibetrag dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt?
Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit Vorlagebeschluss vom 02.12.2016 (Az. 7 K 83/16) Zweifel an der Höhe des Kinderfreibetrags geäußert. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber im Jahr 2014 die Vorgaben des Existenzminimumberichts nicht vollständig umgesetzt hat und der Kinderfreibetrag dadurch um 72 Euro zu gering ausfiel. Zudem wird kritisiert, dass für volljährige Kinder in Ausbildung ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt wird als für volljährige Kinder ohne Ausbildung.
Müssen Eltern Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einlegen, um von einer möglichen Erstattung zu profitieren?
Nein, ein Einspruch ist nicht erforderlich. Die Einkommensteuerbescheide ergehen hinsichtlich der Kinderfreibeträge automatisch vorläufig nach § 165 Abgabenordnung. Sollte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Steuerzahler entscheiden, werden die betroffenen Bescheide von Amts wegen geändert.
Welchen Zweck hat der Kinderfreibetrag im deutschen Steuerrecht?
Der Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum von Kindern absichern, indem ein bestimmter Teil des elterlichen Einkommens steuerfrei gestellt wird. Die konkrete Höhe wird anhand des sogenannten Existenzminimumberichts ermittelt, der alle zwei Jahre vorgelegt wird.
Was kritisiert das Finanzgericht an der Behandlung volljähriger Kinder in Ausbildung?
Das Finanzgericht beanstandet, dass für volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt wird als für volljährige Kinder ohne Ausbildung. Diese Ungleichbehandlung gehört zu den Fragen, die das Bundesverfassungsgericht klären soll.