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Ein Blick in die Glaskugel: Kinderfreibeträge zu gering? Frage dem Verfassungsgericht vorgelegt- Erstattungen möglich

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in Frage gestellt, ob die Berechnung des Kinderfreibetrags richtig ist (AZ 7 K83/16). Die Entscheidung wurde daher nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Sollte dieses zu Gunsten der

1 Min LesezeitAktualisiert: 2016-12-06Empfohlen

Das Finanzgericht Niedersachsen hat in Frage gestellt, ob die Berechnung des Kinderfreibetrags richtig ist (AZ 7 K83/16). Die Entscheidung wurde daher nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Sollte dieses zu Gunsten der Steuerzahler entscheiden, haben viele Eltern zu viel Einkommensteuer gezahlt und dürfen in dem Fall mit einer Erstattung rechnen.

Hintergrund:

Hintergrund des Bundesverfassungsgerichts ist, dass das Existenzminimum von Kindern abgesichert werden soll, indem den Eltern mit dem Kinderfreibetrag ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei belassen wird.

Der sogenannte “Existenzminimumbericht” wird alle zwei Jahre vorgelegt, um die genaue Höhe des freizustellenden Existenzminimums zu beziffern. Der Gesetzgeber hatte die Vorgaben aus diesem Bericht im Jahr 2014 nicht vollständig umgesetzt und damit blieb der Kinderfreibetrag um 72,– EUR zu gering.

In der Entscheidung geht es um mehrere Fragen, die zu beantworten sind: Zum Beispiel wird für volljährige Kinder in Ausbildung ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt als für volljährige Kinder, die sich nicht in Ausbildung befinden.

Einen Einspruch gegen Ihren Einkommensteuerbescheid müssen Sie allerdings nicht einlegen, denn die Steuerbescheide bleiben automatisch hinsichtlich der Kinderfreibeträge nach § 165 der Abgabenordnung vorläufig und werden daher grundsätzlich im Falle einer positiven Entscheidung für die Steuerpflichtigen automatisch geändert.

Fazit des Bundes der Steuerzahler:

„Der heutige Vorlagebeschluss des Finanzgerichts ist ein wichtiges Signal an den Gesetzgeber, Kinder im Steuerrecht ausreichend zu berücksichtigen“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel.

(Anmerkung der Redaktion: Vorlagebeschluss vom 02.12.2016)

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Warum wurde der Kinderfreibetrag dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt?

    Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit Vorlagebeschluss vom 02.12.2016 (Az. 7 K 83/16) Zweifel an der Höhe des Kinderfreibetrags geäußert. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber im Jahr 2014 die Vorgaben des Existenzminimumberichts nicht vollständig umgesetzt hat und der Kinderfreibetrag dadurch um 72 Euro zu gering ausfiel. Zudem wird kritisiert, dass für volljährige Kinder in Ausbildung ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt wird als für volljährige Kinder ohne Ausbildung.

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  • Müssen Eltern Einspruch gegen ihren Einkommensteuerbescheid einlegen, um von einer möglichen Erstattung zu profitieren?

    Nein, ein Einspruch ist nicht erforderlich. Die Einkommensteuerbescheide ergehen hinsichtlich der Kinderfreibeträge automatisch vorläufig nach § 165 Abgabenordnung. Sollte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Steuerzahler entscheiden, werden die betroffenen Bescheide von Amts wegen geändert.

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  • Welchen Zweck hat der Kinderfreibetrag im deutschen Steuerrecht?

    Der Kinderfreibetrag soll das Existenzminimum von Kindern absichern, indem ein bestimmter Teil des elterlichen Einkommens steuerfrei gestellt wird. Die konkrete Höhe wird anhand des sogenannten Existenzminimumberichts ermittelt, der alle zwei Jahre vorgelegt wird.

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  • Welche finanziellen Folgen kann eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben?

    Wenn das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass der Kinderfreibetrag zu niedrig angesetzt war, hätten viele Eltern in den betroffenen Jahren zu viel Einkommensteuer gezahlt. In diesem Fall können sie mit einer automatischen Steuererstattung rechnen, ohne selbst aktiv werden zu müssen.

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  • Was kritisiert das Finanzgericht an der Behandlung volljähriger Kinder in Ausbildung?

    Das Finanzgericht beanstandet, dass für volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt wird als für volljährige Kinder ohne Ausbildung. Diese Ungleichbehandlung gehört zu den Fragen, die das Bundesverfassungsgericht klären soll.

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