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Wann lohnt sich die degressive Abschreibung?

Die degressive Abschreibung ist insbesondere bei Wirtschaftsgütern mit längerer Nutzungsdauer vorteilhaft, da sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den ersten Jahren steuerlich stärker auswirken. Dadurch entstehen frühzeitig höhere Abschreibungsbeträge und ein Liquiditätsvorteil.

Stand: Oktober 2020

Mehr dazu im Beitrag Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird wieder eingeführt!.

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  • Für welche Wirtschaftsgüter gilt die wiedereingeführte degressive Abschreibung?

    Die degressive Abschreibung gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 angeschafft oder hergestellt werden. Auch größere Produktionsanlagen können hierunter fallen. Für Gebäude ist die degressive Abschreibung ausgeschlossen.

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  • Wie hoch ist der Abschreibungssatz bei der degressiven AfA?

    Der Abschreibungssatz beträgt das 2,5-fache des linearen Abschreibungssatzes, ist jedoch auf maximal 25% begrenzt. Er wird jeweils auf den Restbuchwert am Ende des letzten Wirtschaftsjahres angewendet (degressive Buchwertabschreibung).

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  • Ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung möglich?

    Ja, ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 EStG jederzeit möglich. Als Bemessungsgrundlage für die lineare Abschreibung dienen ab dem Wechselzeitpunkt der noch vorhandene Restbuchwert und die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts.

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  • Wie berechnet sich die degressive Abschreibung an einem Beispiel?

    Bei einer Maschine mit Anschaffungskosten von 100.000 EUR und 6 Jahren Nutzungsdauer beträgt die lineare AfA 16.666 EUR jährlich. Das 2,5-fache wären 41.665 EUR, jedoch ist die degressive AfA auf 25% gedeckelt, sodass im ersten Jahr maximal 25.000 EUR abgeschrieben werden dürfen.

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