Ein Gastgeber muss Gefahrenquellen in seinen Räumen aktiv verhindern. Bringt ein Gast erkennbar gefährliche Gegenstände wie Böller ins Wohnzimmer, muss der Gastgeber einschreiten. Unterlässt er dies, kann ihm eine Mithaftung für entstandene Schäden zugerechnet werden.
Stand: Dezember 2013
Mehr dazu im Beitrag Böller-Schaden im Haus.
Verwandte Fragen
Wer haftet, wenn ein Gast nicht explodierte Böller ins Haus bringt und diese dort detonieren?
Nach einem Urteil des OLG Köln (Az. 11 U 126/99) tragen sowohl der Gast als auch der Gastgeber die Verantwortung. Der Gast handelt fahrlässig, wenn er vermeintliche Blindgänger ins Haus trägt. Der Gastgeber haftet mit, wenn er das Ablegen der Böller im Wohnraum nicht unterbindet.
Warum sind nicht explodierte Silvesterböller besonders gefährlich?
Vermeintliche Blindgänger können auch nach längerer Zeit noch nachglimmen und plötzlich explodieren. Werden sie in geschlossene Räume gebracht, können sie erhebliche Sachschäden verursachen und Personen verletzen. Sie sollten deshalb nie aufgenommen oder ins Haus getragen werden.
Liegt Fahrlässigkeit vor, wenn man scheinbar harmlose Blindgänger einsammelt?
Ja, das Aufsammeln und Mitführen vermeintlich nicht gezündeter Böller gilt als fahrlässig. Da bekannt ist, dass solche Sprengkörper nachzünden können, muss mit einer Explosion gerechnet werden. Dieses Verhalten begründet eine eigene Haftung für entstandene Schäden.