Frage

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in den Veranlagungszeiträumen 2020 bis 2022?

Für das erste Kind beträgt der Entlastungsbetrag in den VZ 2020 und 2021 jeweils 4.008 EUR jährlich. Durch das JStG 2022 wurde er ab VZ 2022 auf 4.260 EUR angehoben. Für jedes weitere Kind werden zusätzlich 240 EUR pro Jahr gewährt.

Stand: Februar 2023

Mehr dazu im Beitrag BMF-Schreiben: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

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