Frage

Welchem Elternteil steht der Entlastungsbetrag bei getrennt lebenden Eltern zu?

Der Entlastungsbetrag steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind gemeldet bzw. dauerhaft untergebracht ist. Ist das Kind bei beiden Elternteilen gleichwertig untergebracht, können die Eltern wählen, wem der Betrag zusteht; treffen sie keine Wahl, erhält ihn der kindergeldberechtigte Elternteil. Eine Aufteilung zwischen den Eltern ist ausgeschlossen, der Betrag wird stets nur einem Elternteil in voller Höhe gewährt.

Stand: Februar 2023

Mehr dazu im Beitrag BMF-Schreiben: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

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