Nein. Der BFH hat entschieden, dass die aus sozialrechtlichen Gründen anerkannte Typisierung von 60 qm nur für inländische Wohnungen gilt. Bei Auslandswohnungen sind die landesspezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen, da inländische Behörden keine zuverlässigen Durchschnittsmieten für ausländische Standards ermitteln können.
Stand: November 2023
Mehr dazu im Beitrag BFH-Urteil: Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland.
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