Da Heimbewohner bereits Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Speisesäle auf den Stationen erhalten, stellt die Cafeteria lediglich ein zusätzliches Angebot dar. Sie dient auch Angehörigen und Besuchern und ist damit für die eigentliche Pflege- und Betreuungsleistung entbehrlich.
Stand: November 2023
Mehr dazu im Beitrag BFH-Urteil: Umsatzsteuerbefreiung bei Betrieb einer Cafeteria im Altersheim.
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