Eine Abschreibung und ein Vorsteuerabzug für den Batteriespeicher sind nur möglich, wenn mehr als 10 % des erzeugten Solarstroms unternehmerisch genutzt werden. Bis zu 90 % des Stroms dürfen privat verbraucht werden, ohne den Vorsteuerabzug zu verlieren.
Stand: Juni 2021
Mehr dazu im Beitrag Besteuerung der Photovoltaikanlagen und Auslaufen der staatlichen Einspeisevergütung.
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