Frage

Wer kann für 2020 einen Grundsteuerlass beantragen?

Vermieter, die im Kalenderjahr 2020 erhebliche und nicht selbst verschuldete Mietausfälle hatten, können einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Voraussetzung ist ein nachweisbarer Ertragsausfall bei der vermieteten Immobilie. Der Antrag ist beim Steueramt der zuständigen Stadt einzureichen.

Stand: März 2021

Mehr dazu im Beitrag Beantragung Grundsteuerlass bis 31.03.2021.

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