Frage

Welche Nachweise sind bei leerstehenden Immobilien für den Grundsteuerlass nötig?

Bei leerstehenden Immobilien wird der 50%-Erlass nur gewährt, wenn der Vermieter nachweist, dass er sich aktiv um neue Mieter bemüht hat. Geeignete Nachweise sind etwa Rechnungen von Maklern oder Inserate auf Immobilienportalen.

Stand: März 2021

Mehr dazu im Beitrag Beantragung Grundsteuerlass bis 31.03.2021.

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