Die Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wie Bauernhöfe, Ackerland oder Waldbestände erhoben. Die Grundsteuer B betrifft alle übrigen bebauten oder bebaubaren Grundstücke wie Wohneigentum, Miet- und Geschäftsgrundstücke.
Stand: März 2021
Mehr dazu im Beitrag Beantragung Grundsteuerlass bis 31.03.2021.
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