Frage

Wann lehnt das FG Münster den Abzug der Gartenumgestaltung nach § 33 EStG ab?

Das FG Münster (Urteil vom 15.1.2020, 7 K 2740/18 E) hat entschieden, dass ein Abzug nach § 33 EStG ausscheidet, wenn bereits eine Terrasse auf der Rückseite des Hauses existiert und damit schon vor der Umgestaltung ein behindertengerechter Zugang zum Garten besteht. Die Maßnahmen gelten dann nicht mehr als zwangsläufig. Eine endgültige Entscheidung des BFH steht noch aus, vergleichbare Fälle sollten daher offengehalten werden.

Stand: Juni 2022

Mehr dazu im Beitrag Außergewöhnliche Belastungen bei behindertengerechter Umgestaltung des Gartens.

Verwandte Fragen

  • Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

    Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

    Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was gilt steuerlich beim Minijob?

    Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

    Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht