Frage

Können Gartenumgestaltungskosten als Handwerkerleistung nach § 35a EStG abgezogen werden?

Ja, wenn ein Abzug nach § 33 EStG nicht möglich ist – etwa weil die zumutbare Belastung nicht überschritten wird –, können die enthaltenen Lohnkosten der Handwerker nach § 35a EStG mit 20 % berücksichtigt werden. Dies hat die Finanzverwaltung ausdrücklich anerkannt. Materialkosten bleiben dabei außen vor.

Stand: Juni 2022

Mehr dazu im Beitrag Außergewöhnliche Belastungen bei behindertengerechter Umgestaltung des Gartens.

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