Frage

Wer ist zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet?

Verpflichtend ist die eRechnung nur bei Leistungen zwischen zwei Unternehmern (B2B), wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland bzw. im Gebiet nach § 1 Abs. 3 UStG ansässig sind. Ansässigkeit setzt Sitz, Geschäftsleitung oder eine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte im Inland voraus; ersatzweise reichen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt. Auch Vermieter, die nach § 9 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben, sind betroffen.

Stand: November 2023

Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung.

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