Eine elektronische Rechnung (eRechnung) ist ab 2025 nur noch eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 und den Syntaxen der Richtlinie 2014/55/EU entspricht und digital empfangen sowie maschinell verarbeitet werden kann. Auch eigene Formate (z. B. EDI) sind möglich, wenn sich die Pflichtangaben in ein EU-normkonformes Format extrahieren lassen. Eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung gilt damit nicht mehr als elektronische Rechnung, sondern als sonstige Rechnung.
Stand: November 2023
Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung.
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