Ja. Da der Empfang elektronischer Rechnungen keiner Zustimmung des Empfängers bedarf, müssen alle inländischen Unternehmer im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 technisch in der Lage sein, normkonforme eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Dies betrifft auch Ärzte oder optierende Vermieter. Eine Zustimmung des Empfängers ist nur noch erforderlich, wenn die Rechnung nicht der EU-Norm entspricht.
Stand: November 2023
Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Verpflichtung zur elektronischen Rechnung.
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