Frage

Was bedeutet der geplante umsatzsteuerliche Nullsteuersatz für PV-Anlagen?

Für Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhr und Installation von PV-Anlagen samt Komponenten (z.B. Speicher) soll künftig ein Umsatzsteuersatz von 0 % gelten. Dies betrifft Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und gemeinwohldienlichen Gebäuden. Bei einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kW (Peak) gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt.

Stand: Oktober 2022

Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) – bedeutende steuerrechtliche Änderungen geplant.

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