Ja, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und andere Personengesellschaften sollen ebenfalls steuerfrei gestellt werden, wenn allein der Betrieb einer PV-Anlage zur Einstufung als Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führt. Voraussetzung ist die Einhaltung der vorgenannten Leistungsgrenzen.
Stand: Oktober 2022
Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) – bedeutende steuerrechtliche Änderungen geplant.
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