Die Gesamtnutzungsdauer wird für bestimmte Gebäudearten von 70 auf 80 Jahre erhöht. Betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentum sowie gemischt genutzte Grundstücke und Wohnhäuser mit Mischnutzung. Die längere Nutzungsdauer wirkt sich wertsteigernd auf die Bewertung aus.
Stand: November 2022
Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Deutlich höhere Wertansätze für Immobilienbewertungen.
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Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
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Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
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