Frage

Was ändert sich konkret im Ertragswertverfahren bei der Immobilienbewertung?

Die Bewirtschaftungskosten werden nicht mehr pauschal von der Jahresmiete abgeleitet, sondern nach den festen Werten der neuen Anlage 23 BewG mit Verwaltungskosten, flächenabhängigen Instandhaltungskosten und einem Mietausfallwagnis angesetzt. Dabei wird zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden, und die Werte werden jährlich am Verbraucherpreisindex angepasst. Zusätzlich werden die Liegenschaftszinsen gesenkt, etwa für Mietwohngrundstücke von 5 % auf 3,5 %, was den Gebäudewert erhöht.

Stand: November 2022

Mehr dazu im Beitrag Ausblick: Deutlich höhere Wertansätze für Immobilienbewertungen.

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