Frage

Wann sind Ausbildungskosten als Werbungskosten abziehbar?

Ausbildungskosten sind als Werbungskosten abziehbar, wenn bereits eine abgeschlossene Erstausbildung (mindestens 12 Monate Dauer mit Abschlussprüfung) vorliegt und es sich um eine weiterführende Ausbildung handelt, etwa einen Master nach dem Bachelor. Auch bei einer Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses (z. B. duales Studium oder Lehre mit Lohnzahlung) sind die Kosten bereits in der Erstausbildung als Werbungskosten abziehbar, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht.

Stand: August 2023

Mehr dazu im Beitrag Ausbildungskosten – Werbungskosten oder Sonderausgaben?.

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