Frage

Bis zu welcher Höhe sind Erstausbildungskosten als Sonderausgaben abziehbar?

Kosten für eine Erstausbildung können nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG nur als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 EUR pro Kalenderjahr geltend gemacht werden. Ein Abzug ist zudem nur möglich, wenn im selben Jahr Einkünfte des Steuerpflichtigen vorliegen.

Stand: August 2023

Mehr dazu im Beitrag Ausbildungskosten – Werbungskosten oder Sonderausgaben?.

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