Ja. Nach der Neuregelung schuldet eine Person die fälschlicherweise ausgewiesene Umsatzsteuer auch dann, wenn der Steuerausweis in einer zuvor vereinbarten Gutschrift erfolgt. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, die nach BFH-Rechtsprechung entstanden war, weil Gutschriften ohne Leistungsbezug bislang keine Steuerschuld begründeten. Die Änderung gilt ab dem Tag nach der Verkündung.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Auch zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer wird geschuldet.
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