Frage

Welche Aufwendungen sind von den anschaffungsnahen Herstellungskosten ausgenommen?

Nicht einzubeziehen sind Aufwendungen für Gebäudeerweiterungen wie Anbauten oder Dachausbauten nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sowie jährlich wiederkehrende Erhaltungsarbeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 EStG). Ebenfalls ausgenommen sind Kosten, die bereits vor der Anschaffung des Gebäudes anfallen (BFH, Beschluss v. 28.4.2020, IX B 121/19).

Stand: Juni 2023

Mehr dazu im Beitrag Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden.

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