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Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!

Betrüger versenden erneut E-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern Aktuell versuchen Betrüger erneut, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen. Sie geben sich per

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Betrüger versenden erneut E-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern

Aktuell versuchen Betrüger erneut, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu gelangen.

Sie geben sich per E-Mail als “Bundeszentralamt für Steuern” aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, da Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt werden.

Quelle: www.bzst.de

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Steuererstattungen per E-Mail?

    Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet keine Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen per E-Mail. Auch Kontoverbindungen werden niemals auf diesem Weg abgefragt. Entsprechende E-Mails sind Phishing-Versuche.

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  • Wie erkennt man Phishing-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern?

    Typische Merkmale sind ein Hinweis auf eine angebliche Steuerrückerstattung, die Aufforderung zum Ausfüllen eines verlinkten Formulars sowie die Abfrage von Konto- oder Kreditkartendaten. Da das BZSt solche Informationen niemals per E-Mail anfordert, handelt es sich in diesen Fällen um Betrugsversuche.

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  • Wie sollte man bei einer verdächtigen E-Mail des angeblichen BZSt reagieren?

    Empfänger sollten weder auf Links klicken noch persönliche Daten oder Kontoinformationen eingeben. Die E-Mail sollte ungeöffnet gelöscht oder zur Prüfung an das BZSt weitergeleitet werden. Eine Antwort auf den Absender ist zu vermeiden.

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  • Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?

    Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.

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