Frage

Wie können sich Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Betroffene Arbeitnehmer können sich auf schriftlichen Antrag direkt beim Arbeitgeber von der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreien lassen. Ein Antrag bei den Versicherungsträgern ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber leitet die Befreiung intern um.

Stand: September 2022

Mehr dazu im Beitrag Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte im Bereich 450 EUR bis 520 EUR ab dem 01.10.2022.

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